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Aktuelle Nachrichten und Beiträge

Aktualisierte Coronaschutzverordnung NRW: Anpassungen gelten auch in Essen

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Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. Februar aktualisiert. Am 22. Februar tritt die überarbeitete Verordnung in Kraft, wobei bis vorerst 8. März die bisherigen Regelungen im Wesentlichen bestehen bleiben und es nur leichte Anpassungen sowie kleinere Öffnungsschritte gibt.

Medizinische Masken Medizinische Masken wurden von der Landesregierung konkreter definiert: So sind medizinische Masken im Sinne der Verordnung die sogenannten OP-Masken sowie Masken des Standards FFP2 und höheren Standards, die ab kommenden Montag nur noch ohne Ausatemventil gestattet sind, oder vergleichbare Masken der Norm KN95/N95. Medizinische Masken sind unter anderem im Handel und ÖPNV sowie künftig bei Friseurbesuchen verpflichtend. Bildung Analog zu den Schulen dürfen auch in anderen staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die Abschlussklassen beziehungsweise die letzten Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen, um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen. Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht wieder erlaubt, jedoch nur als Einzelunterricht. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote als Einzelunterricht wieder durchgeführt werden, etwa Schulungen für Tierhalter*innen. Diese Regelung entspricht der Freigabe der Sportausübung unter freiem Himmel. Freizeitsport im Freien Denn auch der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist ab kommender Woche wieder gestattet, ebenso wie die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht. Dabei müssen verschiedene Personen oder Gruppen, die dort gleichzeitig Sport treiben, zueinander dauerhaft mindestens fünf Meter Abstand halten. Friseurdienstleistungen und Fußpflege Eine Woche nach Inkrafttreten der aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW – am 1. März – dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden. Kund*innen müssen dafür im Vorfeld einen Termin reservieren. Bau- und Gartenmärkte Bisher dürfen Schnittblumen und kurzfristig verderbliche Topfpflanzen verkauft werden. Dies gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut wie Samen, Zwiebeln oder Pflanzkartoffeln. Diese Produkte und unmittelbare Zubehör wie Töpfe dürfen künftig auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Sie dürfen jedoch ausschließlich diese Waren an Privatleute verkaufen. Ansonsten stehen sie weiterhin nur Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein, Handwerker*innen mit Handwerkerausweis sowie Land- und Forstwirt*innen zur Verfügung. Der bislang zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbotene Verkauf von alkoholischen Getränken ist nun wieder erlaubt. Allgemeinverfügung der Stadt Essen Ergänzend zur Coronaschutzverordnung gilt die Allgemeinverfügung der Stadt Essen seit 15. Februar. Sie begrenzt die Teilnehmerzahl für Beerdigungen auf 25 Personen. Zudem sieht sie für Vereinsheime, die im Eigentum von eingetragenen Vereinen stehen bzw. von diesen betrieben werden, die gleichen Regelungen wie für die Gastronomie vor. Bis 21. Februar gelten aktuelle Regeln weiter Bis zum Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung gelten noch bis einschließlich 21. Februar die Regelungen der aktuellen Fassung. Bürger*innen finden sie ab 22. Februar geltenden Regelungen auf essen.de/coronavirus_regeln zusammengefasst. Informationen zu zahlreichen weiteren Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Interessierte im Online-Informationsangebot der Stadt Essen auf essen.de/coronavirus_infos. Quelle: Stadt Essen, www.essen.de

migo - die digitale Mitgliederzeitschrift des Essener Verbundes der Immigrantenvereine e.V.

Der Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V. freut sich, Ihnen migo - die neue digitale Mitgliederzeitschrift vorzustellen.

migo steht für „Migration - Integration - Gesellschaft - Oekonomie“ und damit für viele Themen in unserer heutigen Zeit. migo soll sowohl dazu beitragen, die Kommunikation unter den Mitgliedsvereinen zu verbessern, als auch viele interessierte Essenerinnen und Essener über die vielfältigen Angebote und Nachrichten aus unserer Stadt, aus unserem Land und der Bundesrepublik zu informieren.

migo erscheint monatsweise als Newsletter und wird Themen u.a. aus Wirtschaft, Recht, Sport, Bildung, Gesundheit, Nachrichten über Aktivitäten der Migrantenvereine, Berichte aus Rat und Politik und vieles mehr umfassen.

Der „Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V.“ ist ein Dachverband aller gemeinnützigen Migrantenorganisationen in Essen. Seit der Gründung in 2000 ist er stetig gewachsen. Heute erreicht er eine Mitgliederzahl von über 70 Migrantenorganisationen aus über 20 Herkunftsländern. Von dieser Zusammenarbeit profitieren MitbürgerInnen ausländischer Herkunft in erster Linie, aber auch die Stadt und die gesamte Bevölkerung in Essen.

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