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Gewalt im Essener Vereinssport: härtere Sanktionen beschlossen

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Gewalt im Essener Vereinssport soll zukünftig härtere Sanktionen nach sich ziehen. Demnach wird die Stadt Essen die Laufzeit für Haus- und Betretungsverbote anpassen. Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) wurde in seiner heutigen (18.04.) Sitzung von der Verwaltung über den Beschluss informiert.

© Elke Brochhagen, Stadt Essen

In der jüngeren Vergangenheit musste wieder festgestellt werden, dass es im Essener Vereinssport – insbesondere im Amateurfußball – zu Ausschreitungen zwischen Aktiven und Vereinsoffiziellen gekommen ist. Diese Ausschreitungen konnten teilweise nur durch einen Einsatz der Polizei beendet werden. Die Dauer der in solchen Fällen erteilten Hausverbote der Stadt Essen richtete sich bislang danach, wie lange die entsprechenden Beteiligten durch das Sportgericht vom Spielbetrieb gesperrt wurden.

Nach Ansicht der Stadt Essen sind diese Urteile zumeist zu milde und erfüllen nicht ihren Zweck als Strafe, um ein solches Verhalten zukünftig zu unterbinden. Die Stadt Essen plant daher, Vorfälle dieser Art nicht mehr zu akzeptieren und entsprechend härter zu sanktionieren. Die Stadt Essen wird die verhängten Strafen der Sportgerichte für die Erteilung entsprechender Hausverbote verdoppeln. Zudem wird bei wiederholten Vorfällen den jeweiligen Vereinen ein langfristiges Haus- und Betretungsverbot für städtische Sportanlagen ausgesprochen. Somit können Vereine, die wiederholt auffällig geworden sind, nicht mehr am regulären Spielbetrieb teilnehmen.

Die Stadt Essen und der Essener Sportbund e.V. (ESPO) verurteilen Gewalt und die damit verbundenen Straftaten und Verbrechen aufs Schärfste. Ziel ist es, die in der Überzahl ruhigen und friedlichen Beteiligten im Essener Amateurfußball zukünftig noch mehr zu schützen und zu stärken.

Zum Hintergrund

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.01.2015 eine Resolution gegen Gewalt im Sport auf Essener Sportstätten beschlossen, die im Rahmen der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze aufgegriffen wurde. Mit Satzungsänderung vom 1. September 2015 wurden insbesondere neue Regelungen zu gewaltbedingten Störungen in städtischen Sporthallen und auf städtischen Sportplätzen in die Nutzungssatzung Sport aufgenommen. Als Sanktion wurde zudem ergänzt, dass bei Zuwiderhandlungen gegen die Verhaltensregeln auch Hausverbote ausgesprochen werden können.

So wurden von 2015 bis Ende 2016 insgesamt 14 Hausverbote erteilt. Während es in 2017 zu keinerlei Hausverboten gekommen ist, wurden 2018 insgesamt vier Hausverbote erteilt. Im Jahr 2019 wurde nahezu eine vollständige Mannschaft aufgrund eines gemeinschaftlichen tätlichen Angriffs gegen den Schiedsrichter vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Obwohl im Jahr 2020 keine Erteilung von Hausverboten durchgeführt und in 2021 lediglich ein Hausverbot ausgesprochen wurde und der Fußballverband Niederrhein zu unterschiedlichen Anlässen das "Essener Modell" als vorbildlich ausgesprochen und seinen Fußballkreisen zur Orientierung empfohlen hat, haben sich in 2023 bereits in den ersten zwei Monaten zwei Vorfälle ergeben, aufgrund derer sich die Stadt Essen zum Handeln verpflichtet sieht.

Quelle: Stadt Essen, www.essen.de

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