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Wer bekommt die Chancenkarte?

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Im Metallbau, im Handwerk oder in der Pflege – überall fehlen in Deutschland Fachkräfte. Über eine Chancenkarte will die Bundesregierung mehr Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern ermöglichen. Doch welchen Effekt wird das haben?

Um mehr Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, will die Bundesregierung das Einwanderungsrecht überarbeiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Innen- und Arbeitsministeriums soll mit Änderungen am 23. Juni im Bundestag verabschiedet werden. Ein Bestandteil der Reform wird die sogenannte Chancenkarte sein: Mit dieser sollen Interessierte aus Drittstaaten für zunächst ein Jahr nach Deutschland einreisen können, um sich hier eine Stelle zu suchen. 

Kurz vor Verabschiedung wurden mehrere Regelungen zur Chancenkarte angepasst: Die notwendigen Sprachkenntnisse wurden auf "einfache Kenntnisse" (A1) herabgesetzt, die Karte kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden und Qualifikationen in Engpassberufen verbessert die Chancen auf die Karte. Zudem dürfen Personen während der Suche nicht nur Teilzeitbeschäftigungen annehmen. 

Wie sehen die Pläne der Bundesregierung für eine Chancenkarte aus?

Die Ampel-Koalition will zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten der Arbeitsmarkt-Einwanderung eine Einwanderung zur Job-Suche für Personen aus Nicht-EU-Staaten einführen, mit der sogenannten Chancenkarte. Voraussetzung ist, dass die Person in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt selbst sichern kann. Per Verordnung kann ein Kontingent für eine bestimmte Anzahl an Chancenkarten festgelegt werden.  

Die Chancenkarte gilt zunächst für ein Jahr und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden, falls die Person einen Arbeitsvertrag oder ein Angebot in einer qualifizierten Beschäftigung hat. Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss vorweisen kann, erfüllt sofort die Bedingungen für eine Chancenkarte. Wer eine zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss hat, die im Heimatland staatlich anerkannt sind, kann ebenfalls eine Chancenkarte beantragen. Bewerber*innen müssen laut Beschlussvorlage einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1) vorweisen, sowie sechs Punkte nach einem bestimmten System erwerben. Anerkennt werden Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und "Deutschlandbezug":

  • Vier Punkte gibt es für einen ausländischen Berufsabschluss, der nach deutschen Standards anerkannt wird, auch wenn eventuell noch eine Nachqualifizierung erforderlich ist.
  • Drei Punkte gibt es für mindestens fünfjährige Berufserfahrung oder für "gute deutsche Sprachkenntnisse".
  • Zwei Punkte gibt es für "ausreichende deutsche Sprachkenntnisse" auf B1-Level, für zweijährige Berufserfahrung, sowie für Personen, die nicht älter als 35 Jahre sind.
  • Einen Punkt gibt es "für hinreichende deutsche Sprachkenntnisse", bei einem vorangegangenen Aufenthalt in Deutschland (mindestens sechs Monate in den vergangenen fünf Jahren), bei einem Alter zwischen 35 und 40 Jahren, bei Englisch-Kenntnissen auf C1-Niveau, wenn die Qualifikation einem Engpassberuf zugeordnet werden kann sowie wenn der/die Partner*in Kriterien für die Chancenkarte erfüllt.Quelle

Was sagen Expert*innen und die Wirtschaft dazu?

Der Arbeitsmarktforscher Holger Bonin hat Zweifel daran, dass über die geplante Chancenkarte mehr Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland kommen werden. "Das System ist viel zu kompliziert", sagte der Forschungsdirektor des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) dem MEDIENDIENST. Um zu prüfen, ob jemand die geforderten Kriterien erfülle, müsse eine umfangreiche Bürokratie aufgebaut werden. Ein solches System könne auf potenzielle Arbeitskräfte abschreckend wirken. Wenn außerdem ein jährliches Kontingent festgelegt werde, schaffe das weitere Unsicherheit im Ausland.

Wichtiger als eine neue Chancenkarte findet Bonin, bestehende Hürden bei der Zuwanderung aus Drittstaaten abzusenken. Dazu zählt aus seiner Sicht die Anerkennung von Berufsabschlüssen. Schon jetzt bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Fachkräfte mit Berufsausbildung die Möglichkeit, nach Deutschland einzureisen und dort bis zu sechs Monate lang nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die ausländische Qualifikation in Deutschland als "gleichwertig" anerkannt wird. Doch daran hapert es oft in der Praxis. Deutschland sei zu stark auf formale Zertifikate fixiert und vertraue zu wenig auf die Fähigkeit der Arbeitgeber, geeignete Bewerber zu finden. "Da könnten wir großzügiger sein", sagt Bonin.

Nach Angaben der Arbeitgeberverbände ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Kenntnissen nur schwer möglich, wenn diese nicht über einen formalen Bildungsweg, sondern über praktisches Lernen im Arbeitsprozess erworben wurden. Problematisch werde es auch dann, wenn es keinen deutschen Referenzberuf gebe, den die zuständigen Anerkennungsstellen als Vergleichsmaßstab heranziehen können. In einem Positionspapier schlagen die Arbeitgeber vor, alternativ zur formalen Anerkennung könne "relevante Arbeitserfahrung" in einer qualifizierten Tätigkeit durch ein Arbeitszeugnis "unkompliziert" nachgewiesen werden.Quelle

Wie viele Menschen wandern aus Drittstaaten auf den Arbeitsmarkt ein?

Seit Mitte der 2000er Jahre hat Deutschland angefangen, den eigenen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten (sogenannten Drittstaaten) zu öffnen. Seitdem gab es zahlreiche Gesetzesreformen, die die Zuwanderung von Arbeitskräften erleichtern sollten. Die Zahl der einwandernden Fachkräfte blieb jedoch überschaubar. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 hat daran bisher noch nicht viel geändert, wegen der Corona-Pandemie sind die Zahlen allerdings nur begrenzt aussagefähig. Im Jahr 2020 führte die Pandemie zu einer Halbierung der Einwanderung zu Erwerbszwecken. 2021 stieg die Zahl nur leicht und blieb unter dem Niveau von 2019.

Quelle und weitere Informationen: Mediendienst Integration

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