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Wie weit ist der Weg zum deutschen Pass?

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Noch vor Jahresende soll das neue Gesetz zur Staatsangehörigkeit verabschiedet werden: Schnellere Einbürgerungen sollen möglich, Mehrstaatigkeit akzeptiert und die Verdienste der ehemaligen "Gastarbeiter" honoriert werden.

Foto von Felix Mittermeier / Pexels

Die Bundesregierung will mit einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Einbürgerungen schneller möglich machen. Wer einen deutschen Pass beantragt, soll außerdem nicht mehr seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Der Bundestag soll das Gesetz voraussichtlich noch vor Jahresende verabschieden.

Der Gesetzesentwurf sieht folgende wichtige Neuerungen vor:

  • Die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer in Deutschland soll von derzeit acht auf fünf Jahre verkürzt werden.
  • Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein, etwa wenn sich jemand ehrenamtlich engagiert oder besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen vorweisen kann.
  • Mehrstaatigkeit soll künftig akzeptiert werden: Wer sich in Deutschland einbürgern lässt, muss also künftig nicht mehr die bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Bisher galt dies nur für einen bestimmten Personenkreis.
  • Bei Menschen, die der so genannten Gastarbeitergeneration angehören, soll auf die schriftlichen Sprachnachweise auf B1-Niveau verzichtet werden. Stattdessen soll ausreichen, wenn sie sich mündlich "ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben" auf Deutsch verständigen können. Damit soll die Lebensleistung dieser Generation gewürdigt werden, für die es damals noch keine Sprachkurse gab. Auch die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest entfällt. Diese Regelung soll ebenso für Vertragsarbeiter*innen aus der ehemaligen DDR gelten.
  • Kinder, die in Deutschland geboren werden, können automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland ist.
  • Personen, die antisemitische oder rassistische Straftaten begangen haben, sollen von der Einbürgerung ausgeschlossen sein. Das ist bereits Gesetzeslage, der aktuelle Entwurf sieht aber für die Umsetzung dieses Ausschlusses eine engere Zusammenarbeit der Einbürgerungsbehörden mit den Staatsanwaltschaften vor. Außerdem sollen antisemitische und rassistische Handlungen auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle die Einbürgerung ausschließen - wie das in der Praxis gehandhabt werden soll, ist unklar.
  • Personen, die Sozialhilfe beziehen, sollen nicht eingebürgert werden - selbst wenn sie diesen Umstand nicht zu vertreten haben. Eine Ausnahme dieser Verschärfung ist für „Gastarbeiter“, Vollzeitarbeitende und Ehepartner eines Vollzeitarbeitenden mit minderjährigen Kindern vorgesehen. An der Verfassungsmäßigkeit dieser Neuregelung gibt es Zweifel.

Mehr Zahlen und Fakten zum Thema Einbürgerungen in Deutschland finden Sie hier.

 

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