Integrationsratswahl 2025 – Wahlberechtigung, Einsicht ins Wählerverzeichnis, Benachrichtigungen
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Im Amtsblatt der Stadt Essen vom 01.08.2025 wurde auf das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Integrationsratswahl am 14. September 2025 hingewiesen. Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist vom 25. August bis 29. August in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Rathaus Essen, Direktwahlbüro (Porscheplatz 1, 45127 Essen) möglich.
Alle wahlberechtigten Personen sollten bis zum 24. August einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann durch Einsicht in das Wählerverzeichnis geprüft werden, ob eine Erfassung als wahlberechtigte Person erfolgt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Klärung der Voraussetzungen als wahlberechtigte Person mit dem Wahlamt möglich.
Weitere Informationen finden sie im beigefügten pdf-Dokument und dem nachfolgenden Link. Ausführliche Erläuterungen rund um das Thema Wahlen und Abstimmungen sind auf der Seite des Wahlamtes veröffentlicht.
Quelle: Integrationsrat Essen, www.essen.de/integrationsrat
Der „Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V.“ ist ein Dachverband aller gemeinnützigen Migrantenorganisationen in Essen. Seit der Gründung in 2000 ist er stetig gewachsen. Heute erreicht er eine Mitgliederzahl von über 70 Migrantenorganisationen aus über 20 Herkunftsländern. Von dieser Zusammenarbeit profitieren MitbürgerInnen ausländischer Herkunft in erster Linie, aber auch die Stadt und die gesamte Bevölkerung in Essen.