Nächster Stichtag für den "Förderfonds Bürgerschaftliches Engagement"
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Die Anträge für den Förderfonds können viermal im Jahr zu den Stichtagen 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November gestellt werden. Der erste Stichtag für das Jahr 2023 ist somit der 1. Februar 2023. Gefördert werden zum Beispiel Anerkennungsfeiern, Fortbildungen oder auch kleine Aufwandsentschädigungen. Antragsteller*innen können maximal zwei Anträge pro Jahr einreichen. Die Höchstfördersumme pro Antrag beträgt 1.000 Euro.
Ein Antragsformular sowie weitere Informationen zum Förderfonds finden Interessierte unter www.essen.de/förderfonds.
Zum Hintergrund
Der Förderfonds ist Bestandteil des vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Handlungskonzeptes "Anerkennungskultur". Durch ihn sollen gemeinnützige Organisationen, Vereine, Initiativen und die darin ehrenamtlich Tätigen unterstützt werden. Die finanzielle Zuwendung soll direkt engagierten Personen zu Gute kommen, die für andere Menschen in Essen beziehungsweise für das Gemeinwesen ehrenamtlich tätig sind.
Quelle: Stadt Essen, www.essen.de

Der „Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V.“ ist ein Dachverband aller gemeinnützigen Migrantenorganisationen in Essen. Seit der Gründung in 2000 ist er stetig gewachsen. Heute erreicht er eine Mitgliederzahl von über 70 Migrantenorganisationen aus über 20 Herkunftsländern. Von dieser Zusammenarbeit profitieren MitbürgerInnen ausländischer Herkunft in erster Linie, aber auch die Stadt und die gesamte Bevölkerung in Essen.