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Vote D - Essen: Elektronischer Wahlbrief - #1 In welchem System leben wir eigentlich?

Ein Gemeinschaftsprojekt zwischen Minor - Projektkontor für Bildung und Forschung gGmbH und dem Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V. - Elektronischer Wahlbrief Nr. 1 von 8 im August 2017 #1 In welchem System leben wir eigentlich? Wie ist das politische System in Deutschland aufgebaut? Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Das heißt, das Volk übt Staatsgewalt aus, indem es Repräsentanten für seine Interessen wählt. Der Mensch hat Herz, Leber, Niere, Lunge, Milz als lebenswichtige Organe  die Bundesrepublik Deutschland hat den Bundespräsidenten, sowie Bundestag, -rat, -regierung, und -verfassungsgericht als ständige fünf Verfassungsorgane. Dazu kommen mit dem Gemeinsamen Ausschuss und der Bundesversammlung noch zwei so genannte nichtständige Verfassungsorgane, die gibt es nämlich nur bei Bedarf, wenn beispielsweise mal wieder ein(e) Bundespräsident*in gewählt werden muss (Bundesversammlung). Verfassungsorgane sind die in der Verfassung vorgesehenen obersten Organe eines Staates. Deren Rechte und Pflichten sind im Grundgesetz verankert,  denn sie sind für den Staat genauso überlebensnotwendig wie für uns Herz und Co. (aus www.mitmischen.de - Das Jugendportal des Deutschen Bundestages). Zur Durchführung der staatlichen Aufgaben gibt es eine Bundes-, eine Landes- und eine kommunale Ebene. Die Bundesebene besteht aus fünf sogenannten Verfassungsorganen. Dieses sind der Bundesrat und der Bundestag als gesetzgebende Organe, das Bundesverfassungsgericht als höchste rechtssprechende Gewalt in Deutschland und der Bundespräsident sowie die Bundesregierung, die die staatlichen Aufgaben ausführen. Alle fünf Verfassungsorgane sind für die bundesweiten Aufgaben des Staates zuständig, wie zum Beispiel die Festlegung eines Mindestlohns. Die Landesebene in Deutschland setzt sich aus 16 Bundesländern zusammen. Diese sind alle im Bundesrat vertreten. Alle Bundesländer setzen die von der Bundesregierung erlassenen Gesetze um. Sie haben jedoch die Möglichkeit, viele Entscheidungen, wie die Dauer der Schulausbildung oder das Tempolimit auf der Autobahn, individuell zu gestalten. Die Bundesländer können hierfür selber Gesetze erlassen. Die kommunale Ebene kann im Gegensatz zur Bundes- und Landesebene keine Gesetze erlassen. Sie setzt die Beschlüsse der Landesregierung um. Jede Kommune hat das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, um die eigenen Angelegenheiten selbstständig zu regeln, so z. B. die Festlegung von Steuern für Gewerbebetriebe oder Grundstücke. Neben der Bundes-, Landes und Kommunalebene gibt es in Deutschland zivilgesellschaftliche Organisationen. Hierzu gehören zum Beispiel Vereine, Verbände und Stiftungen. Über diese Organisationen kann sich jeder für seine eigenen Interessen engagieren. Sie bringen sich aktiv für unterschiedlichste kulturelle, wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen in die aktuellen Diskussionen ein. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen treten hierfür insbesondere mit der kommunalen und der Landesebene in Kontakt. Zum Beispiel können sie sich in die Diskussion über die Verkehrsgestaltung in der Stadt einbringen oder kommunale Flächen als Gemeinschaftsgärten anfordern. Alle deutschen Staatsbürger sind zugleich Bürger der Europäischen Union, d. h. sie können auch an Europawahlen teilnehmen und sich an europäischen Bürgerinitiativen beteiligen. Was macht der Bundestag und was macht der Bundesrat? Der Bundesrat und der Bundestag bilden gemeinsam die gesetzgebende Gewalt, die sogenannte Legislative. Nachdem der Bundestag gewählt wurde, wählt dieser wiederum den/die Bundeskanzler*in. Er kontrolliert die Regierungsgeschäfte und initiiert Gesetze. Er ist der Mittelpunkt von Debatten und Entscheidungen für das gesamte deutsche Volk. Durch den Bundesrat wirken die Bundesländer an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit und sind auch an Angelegenheiten der Europäischen Union beteiligt. Beispielsweise können ohne die Zustimmung des Bundesrates eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Bundestag beschlossen hat, nicht in Kraft treten  Zustimmungsgesetze (aus www.mitmischen.de - Das Jugendportal des Deutschen Bundestages). Jedes Bundesland wird von mindestens drei Repräsentant*innen aus den Landesregierungen im Bundesrat vertreten. Wichtige Interessen der Bundesländer sind zum Beispiel der Verlauf von Autobahnen oder die Erstellung von Windparks in den einzelnen Landesgebieten. Welche Aufgaben hat die Bundesregierung? Nach der Wahl des Bundestags wird durch diesen eine Bundesregierung gewählt. Die Bundesregierung besteht aus der aktuellen Bundeskanzlerin, Angela Merkel sowie aus 15 Bundesminister*innen. Gemeinsam bilden sie das Kabinett. Jede(r) Minister*in ist für ein Thema zuständig, zum Beispiel für Verkehr, Wirtschaft oder Umwelt. Die Verantwortung und Zuständigkeiten der Bundesregierung sind im Grundgesetz unter Artikel 65 festgelegt. Die Bundesregierung hat den Auftrag, den politischen Willen des Bundestags in praktische Politik umsetzen. Die Bundesregierung kümmert sich um politische und staatliche Geschäfte. Hierzu gehören zum Beispiel die Festlegung eines Mindestlohns, die Festlegung von Steuersätzen oder auch Fragen in Bezug auf die Staatsbürgerschaft. Zudem initiiert die Bundesregierung Gesetze und bezieht Position zu Gesetzentwürfen aus dem Bundesrat. Daher hat die Regierung Einfluss auf die gesetzgebenden Organe, d. h. den Bundesrat und den Bundestag. Die Bundesregierung trifft sich wöchentlich, zum Beispiel zur Besprechung von Gesetzesvorschlägen und aktuellen Themen. Herausgeber: Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V. • Westfalenstr. 202-204, 45276 Essen • info@immigrantenverbund.de • www.immigrantenverbund.de Vote D ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen Minor - Projektkontor für Bildung und Forschung gGmbH und dem Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V. und wird im Zeitraum von Juli 2017 bis September 2017 durchgeführt. Die elektronischen Wahlbriefe werden im Rahmen des Projekts Vote D  Teilhabe von Menschen mit Migrations-hintergrund an der Bundestagswahl 2017 veröffentlicht. Die Informationen sind dabei stets parteipolitisch neutral und multiperspektiv. Das Projekt wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Minor - Projektkontor für Bildung und Forschung gefördert. Von August bis September 2017 senden wir Ihnen acht elektronische Wahlbriefe zu. Wenn Sie diese Informationen nicht erhalten möchten, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@immigrantenverbund.de mit dem Betreff Vote D” und Sie werden aus dem Verteiler entfernt. Eine PDF-Version dieses Wahlbriefes können Sie sich ansehen bzw. herunterladen unter: www.immigrantenverbund.de/uploads/media/Vote_D_Essen_1._Elektronischer_Wahlbrief_Web.pdf Informationen zu Vote D finden Sie auf unserer Projektseite: www.immigrantenverbund.de/projekte/laufende-projekte/vote-d-essen.html

Der „Essener Verbund der Immigrantenvereine e.V.“ ist ein Dachverband aller gemeinnützigen Migrantenorganisationen in Essen. Seit der Gründung in 2000 ist er stetig gewachsen. Heute erreicht er eine Mitgliederzahl von über 70 Migrantenorganisationen aus über 20 Herkunftsländern. Von dieser Zusammenarbeit profitieren MitbürgerInnen ausländischer Herkunft in erster Linie, aber auch die Stadt und die gesamte Bevölkerung in Essen.

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